Landkreis Mecklenburgische Seenplatte passt Abfallgebührensatzung an
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betreibt die Abfallbewirtschaftung als öffentliche Einrichtung und erhebt dafür Benutzungsgebühren. Zum 1. Januar 2025 tritt ein neuer Kalkulationszeitraum in Kraft, der eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich machte. Den entsprechenden Beschluss dazu fasste der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auf seiner jüngsten Sitzung. Dazu informiert Frank Benischke, Vorsitzender der CDUplus-Kreistagsfraktion:
„Die Abfallgebühren für die kommenden zwei Jahre wurden neu kalkuliert. Der Gebührenbedarf beläuft sich auf ca. 50 Millionen Euro und ist gegenüber dem vorherigen Kalkulationszeitraum gestiegen. Hauptgründe hierfür sind gestiegene Entgeltanpassungen der Drittbeauftragten, hohe Energie- und Treibstoffkosten sowie erhöhte Abgaben wie die LKW-Maut. Auch die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel seit dem 1. Januar 2024 trägt zu den höheren Kosten bei.
Dennoch können trotz der gestiegenen Kosten die Gebühren moderat gesenkt werden. Dies ist unter anderem auf höhere Erträge aus der Verwertung von kommunalem Altpapier und Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 3,6 Millionen Euro zurückzuführen. Wir freuen uns, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises mit dieser Gebührensenkung entlasten zu können. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir trotz gestiegener Kosten verantwortungsvoll und effizient wirtschaften. In einer Zeit, in der viele Lebenshaltungskosten steigen, ist dies ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Haushalte zu reduzieren“, so Frank Benischke abschließend.